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Verwaltung > Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft im VFCSH ist beitragspflichtig.
2. Berechnet wird ein Jahresbeitrag pro aktives Chormitglied.
Über die Beitragshöhe entscheidet die Hauptversammlung jährlich.
3. Die Beitragsberechnung erfolgt anhand einer jährlichen Bestandserhebung in den Chören.
4 Die Mitgliedschöre sind verpflichtet, den laut Bestandserhebung errechneten Jahresbeitrag
im I. Quartal jeden Jahres für das laufende Geschäftsjahr an den
Verband Freier Chöre Schleswig-Holstein i.G. abzuführen.
5. Beitragshöhe im Jahr ab 17.05.2025
- Chormitglied 5,00 €
Schul- oder Kinderchöre (unabhängig von der Anzahl der Schüler) 50,00 €
- Jugend- und Studentenchöre ab 18 Jahre bis zum eigenen Einkommen 70,00 €
- Einzelmitglieder 10,00 €
Die Beiträge sind für die in der Mitgliedschaft enthaltenen Rahmenverträge mit Versicherungen
und Finanzierung der Verbandsarbeit bestimmt.
6. Diese Beitragsordnung wird mit dem 17.05.2025 bis auf Widerruf gültig.
7. Gema Abrechnungen sind von jedem Chor selbst abzuführen.
Was muss ich als Chor an Kosten bei einer Mitgliedschaft rechnen?
5 €/ Sänger*in im Chor zzgl. Gema-Gebühren.
(Eure Gema-Gebühren stellt euch die Gema, abzüglich der Verbandsrabatte, direkt in Rechnung.)
Die aktuellen Beiträge entnehmt ihr, bitte, dem Gema-Rechner auf der Gema-Seite.
(Vereinfacht: Bis 150 Besucher = 30 €/Konzert, Ab 151 Besucher = ab 60 €/Konzert, usw.)
Ich arbeite mit vereinfachten Zahlen:
Anzahl der Konzerte x 30/60 € = Jahresbeitrag an die Gema
abzgl. gewährtem Gema-Rabatt. (20+15%) = ?
? ./. Anzahl der Chorsänger*innen = ?
? ./. Anzahl der Chorsänger*innen = ?
Ein einfaches Rechenbeispiel:
2 kleine Konzerte á ca. 30 € = 60 €/Jahr - 24,40 € (Gema-Rabatt) = 35,60 €
35,60 € ./. 20 Chormitglieder = 1,78 €/Chorsänger*In
zuzüglich 5 € pro Chorsänger*in = ca. 7 €/Chorsänger*in
Viel Spaß beim Rechnen.